Was heißt eigentlich DVSM? Und was genau verbirgt sich hinter BFM oder stiMMe? Hier findest du kurze Definitionen von Begriffen aus dem DVSM-Alltag.
A
(BFM) Abgeordnete*r
Jede Fachschaft/Studierendenvertretung, die in der BFM Mitglied ist, bestimmt ein*e Abgeordnete*n, welche*r diese in der Bundesfachschaftsvollversammlung (BFV) mit einer Stimme vertritt. Umgekehrt vertritt der/die Abgeordnete*r die BFM an seinem/ihrem Studienstandort. Darüber hinaus übernehmen Abgeordnete die Leitungen von Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder werden von der BFV ins Präsidium gewählt.
Alumni-Mitgliedschaft
Aluminimitglieder sind natürliche Vollmitglieder, die ihr Studium oder ihre Promotion abgeschlossen haben und nicht mehr an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Sie unterstützen die Zwecke und Ziele des Vereins ideell und sind ihm nicht mehr beitragspflichtig. Alumnimitglieder besitzen kein Stimm- oder Wahlrecht, haben jedoch nach § 37 BGB das Recht der Einberufung der Mitgliederversammlung und ein Rederecht in der Mitgliedsversammlung.
Arbeitsgruppe (AG)
Arbeitsgruppen sind die wichtigsten Organisationsgremien des DVSM und die rechte Hand des Vorstandes. Sie bestehen aus Studierenden und Promovierenden, die entweder DVSM-Mitglieder sind oder sich so engagieren. (weitere Informationen)
B
BFM
Abk. von Bundesfachschaft Musikwissenschaften
Bundesfachschaftstagung (BFT)
Die Bundesfachschaftstagung findet 1x pro Jahr an einem wechselnden Hochschulstandort von einem unserer Mitgliedsfachschaften/ Studierendenvertretungen statt. Auf der BFT tagen unsere Ausschüsse, Arbeitsgruppen und die BFV. Ferner bietet sie einen Ort des Kennenlernens, Austausches und der Diskussion.
Bundesfachschaftsvollversammlung (BFV)
Die Bundesfachschaftsvollversammlung ist das Herzstück der BFM und tagt in der Regel 1x pro Jahr auf der Bundesfachschaftstagung (BFT). Sie besteht aus allen Abgeordneten der Mitgliedsfachschaften/ Studierendenvertretungen mit jeweils einer Stimme. Die BFV wird von einem/einer BFV-Vorsitzenden geleitet. Wie auch sein/ ihr Stellvertreter*in sind sie in Personalunion DVSM-Vorstände und besitzen kein Stimm- oder Wahlrecht in der BFV; außer sie sind selbst Abgeordnete. Neben der BFV ergänzen Ausschüsse und Arbeitsgruppen die Arbeit der BFV. Bei akuten Problemen oder Anliegen kann die BFV zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Alle verschiedenen Verfahren und Organisationsstrukturen, sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder. sind in der BFM-Geschäftsordnung geregelt.
C
Checkliste BFT/Symposium
Hier findets du die Checkliste und weitere hilfreiche Musterpläne für die Ausrichtung einer BFT.
cum tempore (c. t.)
Zeitangabe, die deutlich macht, dass die Veranstaltung nicht zur vollen Stunde, sondern eine Viertelstunde später beginnt.
D
DVSM
Abk. von Dachverband der Studierenden der Musikwissenschaften e.V.
E
Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind natürliche Mitglieder oder Nichtmitglieder, die sich um den Verein oder die wissenschaftliche Nachwuchsförderung im besonderen Maße verdient gemacht haben. Sie werden auf Antrag durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit ernannt. Ehrenmitglieder besitzen kein Stimm- oder Wahlrecht, haben jedoch nach § 37 BGB das Recht der Einberufung der Mitgliederversammlung und ein Rederecht in der Mitgliedsversammlung.
Erweitertes Präsidium (BFM)
Das erweiterte Präsidium besteht aus Referent*innen, welche das Präsidium inhaltlich und organisatorisch unterstützen. Referent*innen werden vom Präsidium für die Dauer einer Amtszeit ernannt und besitzen kein Stimmrecht im Präsidium.
F
Finanzbericht
Der DVSM-Vorstand erstellt für das abgeschlossene Geschäftsjahr einen Finanzbericht. Aus diesem geht hervor, welche Einnahmen und Ausgaben getätigt wurden. Er steht allen DVSM-Mitgliedern zur Verfügung und kann hier eingesehen werden.
Finanzplan
Der DVSM-Geschäftsführer erstellt für das neue Geschäftsjahr einen Finanzplan, aus dem hervorgeht, welche Einnahmen und Ausgaben getätigt werden sollen. Er steht allen DVSM-Mitgliedern zur Verfügung und kann hier eingesehen werden.
Forschungsgruppen (FG)
Forschungsgruppen sind eigenständig organisierte Zusammenschlüsse von engagierten Musikwissenschaftsstudierenden, die sich gemeinsam wissenschaftlich einem bestimmtem Thema nähern. Sie lesen gemeinsam wissenschaftliche Literatur, organisieren Veranstaltungen und Symposien, vernetzen sich mit Wissenschaftler*innen aus aller Welt und erarbeiten gemeinsam Publikationen zu ihrem Thema.
Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die den Verein mit finanziellen Mitteln unterstützen. Sie besitzen kein Stimm- oder Wahlrecht, haben jedoch nach § 37 BGB das Recht der Einberufung der Mitgliederversammlung und ein Rederecht in der Mitgliedsversammlung.
G
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt die Beitragszahlungen aller Mitglieder/ Mitgliedschaftsarten. Sie wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Geschäftsführender Vorstand
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein nach innen und außen, sind für die Finanzen verantwortlich und bilden die Rechtsvertretung des Vereins. Ihnen obliegt außerdem die Organisation und Durchführung von nationalen und internationalen Symposien und Tagungen des DVSM sowie die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen.
Der Geschäftsführende Vorstand wird für jeweils zwei Geschäftsjahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnungen sind Ergänzungen zur DVSM-Satzung und regeln verschiedenen Verfahren und Strukturen. Alle Ordnungen können hier downgeloadet werden.
I
Institutionelle Vollmitgliedschaft
Wenn du als Studierender oder Promovierender Mitglied im DVSM werden willst, dann tust du dies als natürliche Person (Privatperson). Stehst du stellvertretend für eine Fachschaft/Studierendenvertretung, dann bist du eine juristische Person und ihr besitzt eine institutionelle Mitgliedschaft im DVSM/BFM. Wie auch eine natürliche Person hat der/die Abgeordnete*r in der DVSM-Mitgliedsversammlung ein Stimm- und Wahlrecht.
J
Juristische Person
Ggt. natürliche Person
Eine juristische Person (=Abgeordnete*r) steht stellvertretend für eine Fachschaft/Studierendenvertretung.
M
Mitgliedsantrag
Um Mitglied im DVSM zu werden, musst du einen Mitgliedsantrag ausfüllen und beim Vorstand stellen. Du hast bei der Anmeldung die Wahl, für welche Art von Mitgliedschaft du dich bewerben willst (Vollmitgliedschaft, institutionelle Vollmitgliedschaft, Alumni-Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft). Die Erklärungen zu den einzelnen Mitgliedschaftsformen findest du auf dieser Seite. Den Antrag selbst kannst hier downloaden.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bildet das wichtigste Organ des DVSM. Sie findet 1x pro Jahr statt und ist in der Regel öffentlich. In der Mitgliederversammlung werden alle Ämter gewählt, Abstimmungen durchgeführt und über die Zukunft des Vereins debattiert.
Muster-Finanzplan BFT/Symposium
Hier findets du einen Musterplan und weitere hilfreiche Pläne für die Ausrichtung einer BFT.
N
Natürliche Person
Natürliche Personen sind rechtsfähige Personen = jeder Mensch.
S
Satzung
Jeder Verein in Deutschland muss eine Satzung vorweisen. Diese wird in der Mitgliederversammlung verabschiedet und anschließend durch das Finanzamt/Notar genehmigt und im Vereinsregister eingetragen. Eine Satzung bildet die Grundlage jeden Vereins und ist juristisch bindend. Sie kann mit einer 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung geändert werden, muss dann aber wiederum vom Notar juristisch geprüft und neu eingetragen werden.
sine tempore (s. t.)
Ggt. cum tempore
Zeitangabe, die deutlich macht, dass die Veranstaltung zur vollen Stunde und somit nicht eine Viertelstunde später beginnt.
stiMME
Das 2022 vom Dachverband der Studierenden der Musikwissenschaften initiierte Magazin StiMMe ist die erste musikwissenschaftliche Fachzeitschrift im deutschsprachigen Raum, in der ausschließlich Studierende vom Bachelor bis hin zur Promotion publizieren. Das Projekt stellt damit ein einzigartiges Organ des Fachs dar, durch das Student:innen so früh wie sonst nie die Möglichkeit bekommen, erste wissenschaftliche Erfahrungen zu sammeln und ihre Forschungsarbeiten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. StiMMe wird gemeinsam mit musiconn.publish, dem Publikationsservice des FiD Musikwissenschaft veröffentlicht, sodass die Beiträge zitierfähig, sichtbar und langzeitverfügbar werden, wie es auch in jeder anderen Fachzeitschrift der Fall ist. Weitere Informationen findest du hier.
Symposium
Ein DVSM-Symposium ist eine wissenschaftliche Tagung über ein bestimmtes Thema. Sie wird von einer (musikwissenschaftlichen) Fachschaft in Kooperation mit dem DVSM organisiert und durchgeführt. Referent*innen sind Studierende und Promovierende, die erste Erfahrungen in der Präsentation von Vorträgen, ect. machen möchten. In der Regel findet das Symposium am Ende eines Jahres statt und inkludiert die DVSM-Mitgliederversammlung.
T
Team
Neben unseren sechs Vorständen arbeiten weitere helfende Hände im Orga-Team des DVSM mit. Nur so gelingen unsere Projekte, Veranstaltungen und Arbeitsgruppen. Werde Mitglied im DVSM und sei Teil unseres Orga-Teams!
V
Vollmitgliedschaft
Vollmitglieder sind Studierende und Promovierende der Musikwissenschaften, Musiktheorie oder von Fächern mit musikwissenschaftlichem Bezug und an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert. Sie haben im DVSM die vollen Mitgliedsrechte (z. B. Stimm- und Wahlrecht). Mit Abschluss des Studiums oder der Promotion wird die Vollmitgliedschaft innerhalb einer Übergangszeit von 3 Monaten automatisch zu einer Alumini-Mitgliedschaft umgewandelt.